Hausbetreuung - Haussitting

 

Wussten Sie, dass Sie haushaltsnahe Dienstleistungen mit bis zu 4.000,00 € jährlich steuerlich geltend machen können?

... Du kannst einen selbstständigen Dienstleister oder eine Firma mit den haushaltsnahen Arbeiten beauftragen.

Wichtig ist, dass die Tätigkeit legal ausgeübt wird. Schwarzarbeit zählt selbstverständlich nicht.

Du benötigst eine Rechnung. Zudem darfst Du den Betrag nicht bar bezahlen.

Nur wenn Du die Summe überwiesen hast, wird das Finanzamt

Deinen Steuerabzug anerkennen. Du kannst bis zu 20.000 Euro im Jahr an Arbeits-, Fahrt- oder Maschinenkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, von denen 20 Prozent Deine Steuerschuld mindern.

Das ergibt einen Abzug von bis zu 4.000 Euro.... (Quelle Finanztip)